KFZ Sachverständigenbüro Albert Bäuerlein
Sachverständiger dokumentiert KFZ-Schaden mit Klemmbrett
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Recht & Praxis20. Dezember 20248 Min. Lesezeit

Fiktive vs. konkrete Schadensabrechnung: Was sich für Sie wirklich lohnt

Nach einem unverschuldeten Unfall stehen Sie vor einer wichtigen Entscheidung: Reparieren Sie das Fahrzeug und legen die Werkstattrechnung vor (konkrete Abrechnung)? Oder nehmen Sie das Geld auf Basis des Gutachtens und behalten Schäden bei (fiktive Abrechnung)? Diese Wahl hat erhebliche steuerliche und finanzielle Konsequenzen – und ist für viele Geschädigte im Schwarzwald-Baar-Kreis bares Geld wert.

Sachverständiger dokumentiert KFZ-Schaden mit Klemmbrett

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei fiktiver Abrechnung erhalten Sie die Netto-Reparaturkosten ausbezahlt.
  • Konkret abrechnen lohnt bei Mehrwertsteuer-Pflichtigen und Leasing fast immer.
  • Die 130 %-Regel erlaubt Reparatur über Wiederbeschaffungswert hinaus.
  • Versicherer dürfen Sie nicht in 'Partnerwerkstätten' zwingen – Wahlfreiheit gilt.

Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Bei der fiktiven Abrechnung bekommen Sie die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten netto (also ohne Mehrwertsteuer) ausbezahlt – unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen. Sie können das Geld auch behalten und mit den optischen Schäden weiterfahren.

Vorteil: Maximale Flexibilität. Sie entscheiden, ob, wann und wo Sie reparieren – oder ob Sie das Geld lieber für ein neues Fahrzeug nutzen.

Nachteil: Sie verlieren die Mehrwertsteuer (19 %). Bei einem 5.000 € Schaden sind das 798 € weniger.

Was bedeutet konkrete Abrechnung?

Bei konkreter Abrechnung lassen Sie reparieren und reichen die Werkstattrechnung bei der Versicherung ein. Sie bekommen den Brutto-Betrag ersetzt, also inklusive Mehrwertsteuer.

Vorteil: Maximale Erstattung. Außerdem können Sie auch über das Gutachten hinausgehende Schäden geltend machen, sofern sie unfallbedingt sind.

Nachteil: Die Werkstatt muss in einer angemessenen Frist verfügbar sein. In Spitzenzeiten dauern Termine bei VW Schweikert in VS oder Mercedes Mahler in Donaueschingen 4–8 Wochen.

Werkstattbindung: Was Versicherer dürfen – und was nicht

Viele Haftpflichtversicherer versuchen, Sie in 'Partner-' oder 'Vertragswerkstätten' zu lenken. Diese arbeiten oft 25–35 € pro Stunde günstiger als markengebundene Betriebe – das kürzt Ihre Erstattung deutlich.

Sie haben jedoch ein Recht auf freie Werkstattwahl. Sie dürfen den freien Mercedes-Spezialisten in Tuttlingen genauso wählen wie den markengebundenen Betrieb in VS-Schwenningen. Die Versicherung muss die ortsüblichen Stundensätze der Region erstatten.

Die 130 %-Regel – ein wichtiger Schutz

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 % übersteigen, dürfen Sie trotzdem reparieren lassen. Das gilt aber nur, wenn:

  • Sie das Fahrzeug danach mindestens 6 Monate weiterfahren
  • Die Reparatur fachgerecht und vollständig erfolgt
  • Ein Sachverständiger die ordnungsgemäße Reparatur bescheinigt

Beispielrechnung Schwarzwald-Baar

Beispiel: Ein 8 Jahre alter VW Tiguan aus Donaueschingen wird auf der B33 bei Mönchweiler in den Heckbereich gerammt. Reparaturkosten laut Gutachten: 7.200 € netto (8.568 € brutto). Wiederbeschaffungswert: 14.500 €. Restwert: 8.000 €.

Fiktive Abrechnung: Sie erhalten 7.200 € + Wertminderung (z. B. 800 €) + Nutzungsausfall (10 Tage à 50 € = 500 €) = 8.500 € steuerfrei.

Konkrete Abrechnung mit Reparatur: 8.568 € + 800 € + 500 € = 9.868 €. Sie haben 1.368 € mehr – allerdings investieren Sie diese in die Reparatur.

Welche Variante ist für Sie richtig?

Faustregel: Wer das Fahrzeug langfristig behalten und in einwandfreiem Zustand fahren möchte, fährt mit konkreter Abrechnung besser. Wer ohnehin verkaufen oder das Fahrzeug nur noch kurz nutzen will, profitiert von der fiktiven Variante.

Wir beraten Sie unabhängig und zeigen beide Wege im Gutachten transparent auf.

Häufige Fragen

Q: Kann ich später von fiktiv auf konkret wechseln?

Ja, innerhalb der Verjährungsfrist (3 Jahre) können Sie nachreichen, wenn Sie doch reparieren lassen. Die Differenz (vor allem MwSt.) wird dann erstattet.

Q: Muss ich die Versicherung über meine Wahl informieren?

Nein, Sie können das Geld einfordern und selbst entscheiden. Die Wahl muss aber mit der Schadenmeldung kommuniziert werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

Q: Was ist mit Wertminderung bei fiktiver Abrechnung?

Die merkantile Wertminderung wird unabhängig von der Abrechnungsart erstattet, sofern das Fahrzeug nicht zu alt ist (Faustregel: max. 5–6 Jahre, max. 100.000 km).

Konkreter Fall? Wir kommen vorbei.

Kostenfreie Erstberatung im Schwarzwald-Baar-Kreis. Termin meist innerhalb von 2 Stunden.